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Verfassungsrechtler Professor Murswiek bezeichnet Zypern-Rettung als rechtswidrig

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Finanzhilfe an einen von Insolvenz bedrohten Euro-Staat nach dem ESM-Vertrag nur zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets

[Magazin.Am-Finanzplatz.de, 17.04.2013] Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg, hat den Bundestag aufgefordert, die „Rettung“ Zyperns mit Steuermilliarden abzulehnen – die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben…

Foto: privat

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Prof. Dr. Dietrich Murswiek: „Rettung“ Zyperns mit Steuermilliarden sei abzulehnen

In seiner aktuellen Stellungnahme zur „Zypern-Rettung“ schreibt Professor Murswiek, Finanzhilfe an einen von Insolvenz bedrohten Euro-Staat – sogenannte „Stabilitätshilfe“ – dürfe nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nur geleistet werden, wenn dies „zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar“ sei. Hilfe sei indes nicht erlaubt, wenn einzelne Mitgliedstaaten in Finanznöten seien, sondern nur dann, wenn die Finanzstabilität der ganzen Euro-Zone auf dem Spiel steht. Der Bundestag dürfte der „Zypern-Rettung“ also nur dann zustimmen, wenn die „systemische“ Auswirkung einer Insolvenz Zyperns nachweisbar sei. Die finanzielle Verflechtung, aus der sich ergibt, dass es zur Erschütterung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in anderen Mitgliedstaaten kommen wird, falls Zypern zahlungsunfähig wird, müsste durch konkretes Zahlenmaterial belegt sein – dies sei jedoch nicht der Fall.
Zwar hätten die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) die „systemische Relevanz“ Zyperns für das Euro-Währungsgebiet bejaht. Die Begründung ihrer entsprechenden Mitteilung genüge jedoch nicht den Anforderungen des Vertrages, so der Verfassungsrechtler. Das Papier lese sich wie ein „politisches Statement“, das mit „kräftigen Behauptungen und spekulativen Vermutungen“ arbeite, aber keine durch Fakten und Zahlen belegten Beweise für die angeblich befürchteten Auswirkungen einer Zahlungsunfähigkeit Zyperns enthalte. Im Wesentlichen beruhe die Einschätzung, eine Insolvenz Zyperns gefährde die Finanzstabilität der ganzen Eurozone, auf der Annahme, von Zypern könne eine „negative Signalwirkung“ ausgehen. Eine Verflechtung des zyprischen Finanz- und Bankensystems mit den Finanz- und Bankensystemen anderer Staaten, die den Zusammenbruch „systemrelevanter Banken“ in anderen Staaten – geschweige denn die Insolvenz anderer Staaten – als Folge der Insolvenz Zypern befürchten lasse, werde in der Mitteilung von Kommission und EZB nicht nachgewiesen, sagt Professor Murswiek.
Das Papier von Kommission und EZB sei gar „eine Provokation des Parlaments“. Der Bundestag könne seiner vom Bundesverfassungsgericht geforderten Haushaltsverantwortung nur gerecht werden, wenn er nicht blindlings der Behauptung folge, Zypern sei für die ganze Eurozone systemrelevant, sondern wenn er eine eigenverantwortliche Risikoabschätzung vornehme. Dies sei aber nur auf der Basis nachvollziehbaren Zahlenmaterials möglich. Der Bundestag müsse daher darauf bestehen, vor seiner Entscheidung über die Zustimmung ein nachvollziehbares Zahlenwerk zu erhalten, so sein Fazit.

Weitere Informationen zum Thema:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht
Dietrich Murswiek: Die Zypernhilfe verstößt gegen den ESM-Vertrag


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